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Reinhard Lempp – ein Tübinger Psychiater in der Kritik (1/2)

Triggerwarnung: Der Artikel bespricht sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen – auch in inzestuösen Konstellationen – und dessen Legitimation und Verharmlosung. Wer sich diesem Thema gerade nicht widmen möchte, sollte diesen Artikel überspringen.


Der renommierte Tübinger Kinder- und Jugendpsychiater Reinhard Lempp galt lange als Vordenker seines Fachs. Der Beitrag ordnet Lempps Positionen in ihren historischen Kontext ein und zeigt, wie wissenschaftliche Autorität zur Verharmlosung sexualisierter Gewalt beitragen konnte.


Der Tübinger Psychater Reinhard Lempp 

„Reinhard Lempp gestaltete über mehrere Jahrzehnte hinweg maßgeblich die deutsche Kinder- und Jugendpsychiatrie mit. Er genoss hohe fachliche Anerkennung. Seine liberale Grundhaltung und sein Einsatz für die Rechte von Kindern ließen ihn Kontroversen nicht scheuen.“ [1] 

So erinnerte Michael Günter 2012 im Newsletter „Uni Tübingen aktuell“ an den renommierten Kinder- und Jugendpsychiater. [2] Was damals noch als „Kontroverse“ im ehrenhaften „Einsatz für die Rechte von Kindern“ gedeutet wurde, wird heute grundlegend anders bewertet: Im März dieses Jahres distanzierte sich die Pädagogische Hochschule Ludwigsburg von Lempps „missbrauchslegitimierenden Deutungsmustern“ [3] – verbunden mit dem Hinweis, dass „[e]ine posthume Aberkennung der Ehrendoktorwürde“ [4] rechtlich nicht möglich sei. [5]

Doch zunächst zur Person: Reinhard Lempp hatte das Psychiatriewesen in Tübingen maßgeblich geprägt: Aus der Kinderstation der damaligen Tübinger Nervenklinik baute er die Kinder- und Jugendpsychiatrie auf, wurde 1966 deren Ärztlicher Direktor und besetzte 1971 den neu geschaffenen Lehrstuhl. Er genoss hohe fachliche Anerkennung und erhielt zahlreiche Ehrungen, darunter die Verdienstmedaille des Landes Baden-Württemberg. Nach seiner Emeritierung 1989 lebte er in Stuttgart, wo er 2012 verstarb. [6] Er hinterließ ein umfangreiches wissenschaftliches Werk – darunter auch der 1968 in einer juristischen Zeitschrift erschienene Aufsatz „Seelische Schädigung von Kindern als Opfer von gewaltlosen Sittlichkeitsdelikten“. [7]

 

Der Aufsatz von 1968: These und Kontext

Der Text entstand in einem gesellschaftlich aufgeladenen Moment: Die Rezeption der Kinsey-Reporte – die zeigten, dass die konservative Sexualmoral mit der gelebten Sexualität in den USA wenig gemein hatte –, die Markteinführung der Antibabypille 1961 und die Strafrechtsreformdebatten ab 1962 führten in der BRD zu intensiven Auseinandersetzungen mit Sexualität und „Sittlichkeit“. [8] Wissenschaftliche und studentische Forderungen, das Strafgesetzbuch solle sich stärker an empirischer Forschung und der gelebter Sexualität ausrichten, wurden laut. [9] Dabei ging es vielfach auch um die „kindliche“ Sexualität, die nun ebenfalls aus den „Zwängen“ der konservativen Sexualmoral der 1950er Jahre „befreit“ werden sollte [10]: Wissenschaftler*innen forderten vermehrt, dass die Schädlichkeit sexueller Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern erst empirisch nachgewiesen werden solle. [11] An dieser Debatte beteiligte sich Lempp mit seinem Aufsatz und behauptete dabei die angebliche Unschädlichkeit pädosexueller Handlungen. Zum Teil bediente er sich auch fiktiver Täter*innen, um diese „These“ zu unterstreichen. So imaginierte er einen Täter als einen „Erwachsene[n], der in liebevoller, zärtlicher Handlung, die er mit Einwilligung, ja auf Wunsch eines Kindes diesem entgegenbringt, dabei aber entgleist und eine – oft recht fiktive – Grenze überschreitet“ [12]. Er bedauerte, dass dieser Täter mit Zuchthausstrafe rechnen musste, während andere Straftaten nur mit Gefängnisstrafe bedroht wurden. Lempp verstand die Tabuisierung sexuellen Missbrauchs an Kindern als „fiktive“, gesellschaftlich gezogene Grenze. Während der sexuelle Missbrauch dem Kind nicht schade, sei es ebendieses gesellschaftliche Urteil, die das Kind im Nachhinein traumatisiere. [13] 

 

Psychiatrie Universität Tübingen. Fotograf: Ikar.us. Veröffentlicht über Wikimedia Commons. Lizenz: Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland (CC BY 3.0 DE), URL: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Psychiatrie_Universit%C3%A4t_T%C3%BCbingen.jpg.
Psychiatrie Universität Tübingen. Fotograf: Ikar.us. Veröffentlicht über Wikimedia Commons. Lizenz: Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland (CC BY 3.0 DE), URL: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Psychiatrie_Universit%C3%A4t_T%C3%BCbingen.jpg.

Wesentlich stützte Lempp diese These auf seine Untersuchungen im Rahmen seiner Gutachtertätigkeit bei 93 Verfahren „gewaltloser“ Delikte an Kindern. Angeblich sei „in keinem Fall eine sichere und zweifelsfreie Schädigung der Kinder unmittelbar durch die sexuelle Handlung“ [14] erkennbar gewesen – wobei er unter „gewaltlos“ jede sexuelle Handlung, bei der keine unmittelbare körperliche Gewalt angewandt wurde, verstand. Strukturelle Gewalt, Nötigung und Abhängigkeitsverhältnisse erwähnte er zwar, aber auch diese änderten nichts an seiner Vorstellung von der „Gewaltlosigkeit“ sexuellen Missbrauchs an Kindern. Auch inzestuöse Handlungen des Vaters an der eigenen Tochter waren davon nicht ausgeschlossen: In solchen Fällen sei eine „echte gegenseitige Zuneigung“ [15] möglich, behauptete Lempp. Oder das Kind habe den sexuellen Missbrauch vom eigenen Vater „um der Zuneigung des Vaters willen“  [16] „zumindest in Kauf“ [17] genommen. Kam es aber neben einer sexuellen Handlung auch zu körperlicher Gewalt – wie beispielsweise in einem Fall, bei dem ein 14 Jahre altes Mädchen „schwerste Mißhandlung durch den Vater“  [18] erlitten hatte – so nahm Lempp eine scharfe Trennlinie zwischen sexuellem und nicht-sexuellen Missbrauch vor. Er behauptete, dass seine Untersuchung auch in diesem Fall ergeben hätte, dass das Kind „durch die von ihm selbst akzeptierte sexuelle Beziehung offensichtlich nicht, durch die wiederholten sadistischen Quälereien durch den Vater jedoch nachhaltig psychisch beeinträchtigt“ [19] worden sei. [20]

Lempp präsentierte damit seine subjektiven Deutungen – eine Art „Bauchgefühl“ – als gesicherte Befunde. Jedes Mal, wenn seine eigenen Beispiele auf eine Schädigung durch sexuelle Gewalt hindeuten, fand er eine alternative Erklärung für diese Schädigung – und entlastete so den sexuellen Übergriff als mögliche Ursache einer Traumatisierung der Kinder. 


 

Ein Beitrag von Lydia Eich

 

 

Im zweiten Teil des Beitrags wird die Argumentationsstruktur in Reinhard Lempps Artikel genauer beschrieben und untersucht. 

 

 


Fußnoten:

[1] Günter, Michael: Sozialwissenschaftliche Ansätze in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Zum Tod von Professor Dr. Reinhart Lempp ein Nachruf. In: Newsletter Uni Tübingen aktuell 2 (2012). URL: https://uni-tuebingen.de/universitaet/aktuelles-und-publikationen/newsletter-uni-tuebingen-aktuell/2012/2/leute/16/ (29.06.2026).

[2] Vgl. Ebd.

[3] Pädagogische Hochschule Ludwigsburg: Prof. Dr. Reinhart Lempp. URL: https://www.ph-ludwigsburg.de/hochschule/profil/ehrungen/prof-dr-reinhart-lempp (29.06.2026).

[4] Ebd.

[5] Vgl. Ebd.

[6] Vgl. Reinhart G. E. Lempp. URL: https://www.diogenes.ch/leser/autoren/l/reinhart-g-e-lempp.html (29.06.2026).

[7] Vgl. Günter: Lempp.; Lempp, Reinhart: Seelische Schädigung von Kindern als Opfer von gewaltlosen Sittlichkeitsdelikten. In: Neue Juristische Wochenschrift 21 (1968), S. 2265–2268.


[8] Vgl. Eder, Franz X.: Die lange Geschichte der „Sexuellen Revolution“ in Westdeutschland (1950er bis 1980er Jahre), In: Bänziger, Peter-Paul/Beljan, Magdalena/Eder, Franz X./Eitler, Pascal (Hrsg.): Sexuelle Revolution?. Zur Geschichte der Sexualität im deutschsprachigen Raum seit den 1960er Jahren, Bielefeld 2015, S. 25-59. S. 34.; Timm, Alexander: Der Entwurf eines Strafgesetzbuches von 1962. Berlin 2016, S. 168.

[9] Vgl. Eder, Sexuelle Revolution, 30f.

[10] Vgl. Kämpf, Katrin M.: Pädophilie. Eine Diskursgeschichte, Bielefeld 2022, S. 200.

[11] Vgl. ebd.; Baader, Meike Sophia: Tabubruch und Entgrenzung. Pädosexualität und Wissenschaft in den 1960er und 1990er Jahren, In: Andresen, Sabine/Tippelt, Rudolf (Hrsg.): Sexuelle Gewalt in Kindheit und Jugend. Theoretische, empirische und konzeptionelle Erkenntnisse und Herausforderungen erziehungswissenschaftlicher Forschung, Weinheim, Basel 2018, S. 28-39, S. 33.

[12] Lempp, Kinder als Opfer von gewaltlosen Sittlichkeitsdelikten, S. 2267.

[13] Vgl. Ebd.

[14] Ebd.

[15] Ebd., S. 2266.

[16] Ebd.

[17] Ebd.

[18]Ebd. S. 2268.

[19]Ebd. S. 2268.

[20] Vgl., Ebd. S. 2266, 2268.

 

Nachweise:

 

Günter, Michael: Sozialwissenschaftliche Ansätze in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Zum Tod von Professor Dr. Reinhart Lempp ein Nachruf. In: Newsletter Uni Tübingen aktuell 2 (2012). URL: https://uni-tuebingen.de/universitaet/aktuelles-und-publikationen/newsletter-uni-tuebingen-aktuell/2012/2/leute/16/ (29.06.2026). 

Pädagogische Hochschule Ludwigsburg: Prof. Dr. Reinhart Lempp. URL: https://www.ph-ludwigsburg.de/hochschule/profil/ehrungen/prof-dr-reinhart-lempp (29.06.2026).

Reinhart G. E. Lempp. URL: https://www.diogenes.ch/leser/autoren/l/reinhart-g-e-lempp.html (29.06.2026).

Günter: Lempp.; Lempp, Reinhart: Seelische Schädigung von Kindern als Opfer von gewaltlosen Sittlichkeitsdelikten. In: Neue Juristische Wochenschrift 21 (1968).

Eder, Franz X.: Die lange Geschichte der „Sexuellen Revolution“ in Westdeutschland (1950er bis 1980er Jahre), In: Bänziger, Peter-Paul/Beljan, Magdalena/Eder, Franz X./Eitler, Pascal (Hrsg.): Sexuelle Revolution?. Zur Geschichte der Sexualität im deutschsprachigen Raum seit den 1960er Jahren, Bielefeld 2015, S. 25-59. S. 34.; Timm, Alexander: Der Entwurf eines Strafgesetzbuches von 1962. Berlin 2016.

Kämpf, Katrin M.: Pädophilie. Eine Diskursgeschichte, Bielefeld 2022. 

Baader, Meike Sophia: Tabubruch und Entgrenzung. Pädosexualität und Wissenschaft in den 1960er und 1990er Jahren, In: Andresen, Sabine/Tippelt, Rudolf (Hrsg.): Sexuelle Gewalt in Kindheit und Jugend. Theoretische, empirische und konzeptionelle Erkenntnisse und Herausforderungen erziehungswissenschaftlicher Forschung, Weinheim, Basel 2018. 


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Bild: diebefreiung.br.de abgerufen am 24.06.2020.
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Screenshot der Homepage des KZ Hailfingen-Tailfingen
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Abb.: Staatsarchiv Ludwigsburg: Liste „Todesstrafen“, 1945. Staatsarchiv Ludwigsburg, Signatur EL 902/20 Bü 79227, via Wikimedia Commons, Public Domain.
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Titelbild des Audiowalks, Links: Anatomiehörsaal aus dem Jahr 1936. Copyright: Universitätsarchiv Tübingen S19/35-5 Nr. 123; Rechts: Gräberfeld X, Foto: Jonas Metten.
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