Die „Heilanstalt“ Zwiefalten entwickelte sich im Nationalsozialismus von einer psychiatrischen Einrichtung zu einem zentralen Organ der NS-„Euthanasie“. Der Beitrag zeigt, wie institutionelle Strukturen, medizinisches Handeln und ideologische Vorgaben zusammenwirkten – und warum die Gewalt auch nach dem offiziellen Ende der „T4-Aktion“ nicht einfach aufhörte.

Die Heilanstalt Zwiefalten (Landkreis Reutlingen) bestand bereits seit Beginn des neunzehnten Jahrhunderts als psychiatrische Einrichtung in Württemberg. Im Zuge des nationalsozialistischen “Euthanasie”-Programms wurden hier hunderte Krankenmorde begangen.
Bereits mit der Verabschiedung des “Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses” am ersten Januar 1934 war Zwiefalten in eugenische Maßnahmen des NS-Regimes involviert. Das Gesetz „legitimierte“ die Zwangssterilisierung von Menschen, die als “erbkrank” eingestuft wurden, darunter auch zahlreiche Patient*innen psychiatrischer Anstalten. Bis 1939 wurden mehr als 200 Insass*innen der Heilanstalt Zwiefalten zwangssterilisiert. [1]
Das NS-Regime entschied im Oktober 1939, Zwiefalten als sogenannte „Zwischenanstalt“ für das systematische Tötungsprogramm der “T4-Aktion” zu nutzen. In diesen „Zwischenanstalten“ wurden Patient*innen registriert und selektiert, bevor sie in Tötungsanstalten wie beispielsweise Grafeneck deportiert wurden. [2]
Zwiefalten war organisatorische Durchgangsstation für die systematische Ermordung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen. Der erste Transport verließ die staatliche „Heilanstalt“ Zwiefalten im April 1940. [3] Die Deportationen erfolgten auf Grundlage von Meldebögen, die durch das Reichsministerium an die „Heil-“ und Pflegeanstalten versandt wurden. Darin wurden Informationen zur Erkrankung, Aufenthaltsdauer, Arbeitsfähigkeit sowie zu den Angehörigen abgefragt. [4]
Die endgültige Selektion der Opfer nahmen drei Gutachter in der Berliner Zentralbehörde vor. Insgesamt wurden im Rahmen der “T4-Aktion” zwischen 60.000 und 70.000 Menschen ermordet. [5]
In der nationalsozialistischen Ideologie argumentierte man: “wenn man im Krieg Tausenden von jungen und gesunden Menschen zumuten muß, ihr Leben für die Gemeinschaft zu opfern, so kann man dieses Opfer auch von unheilbar Kranken verlangen.” [6]
Die katastrophalen Bedingungen in der Heilanstalt Zwiefalten trugen zusätzlich zur hohen Sterblichkeitsrate bei. Bereits 1940 war die Einrichtung massiv überbelegt, und die Versorgung der Patient*innen verschlechterte sich zunehmend. [7] Schlechte Ernährung, unzureichende medizinische Betreuung und die Ausbreitung von Krankheiten wie Tuberkulose und Typhus führten dazu, dass viele Menschen bereits in Zwiefalten, also noch vor ihrer geplanten Deportation in Tötungsanstalten verstarben. Bis Ende 1940 wurden mindestens 1.673 Patient*innen über Zwiefalten nach Grafeneck oder in andere Anstalten deportiert. [8] Trotz strenger Geheimhaltungspflichten verbreiteten sich in der Bevölkerung Gerüchte über das Schicksal der deportierten Menschen. Spätestens seit 1940 kursierten Vermutungen, dass die eingelieferten Patient*innen nicht zurückkehren würden. [9]
Von einer „Zwischenanstalt“ zur Tötungseinrichtung
Im August 1941 gab das NS-Regime offiziell die Einstellung der “T4-Aktion” bekannt. Doch die Morde hörten damit nicht auf. Auch in Zwiefalten starben Menschen an gezielter Unterversorgung oder wurden direkt getötet. Zwischen 1941 und 1945 fielen mindestens 1.500 Patient*innen der “wilden Euthanasie” zum Opfer. [10] Zwiefalten entwickelte sich zur „Sammelstelle“ für psychisch kranke Menschen aus Baden und Württemberg, was die bereits katastrophalen Bedingungen erheblich verschärfte. [11] Die drastische Überbelegung machte eine angemessene medizinische Versorgung unmöglich und führte zu einer massiven Erhöhung der Sterblichkeitsrate. [12]
Obwohl die schlechten hygienischen und medizinischen Verhältnisse die steigende Mortalitätsrate teilweise erklären können, gibt es eindeutige Hinweise darauf, dass auch aktiv getötet wurden. [13]

Die genaue Zahl der durch aktive Tötungsmaßnahmen Ermordeten ist schwer zu rekonstruieren. Verschiedene Indizien deuten darauf hin, dass auch Medikamente gezielt zur Herbeiführung des Todes eingesetzt wurden. Darauf deutet etwa der überproportional hohe Bedarf an Medikamenten in der regionalen Apotheke während der Kriegsjahre. [14] Das medizinische Personal wurde der Morde verdächtigt [15], insbesondere die kommissarische Leiterin der Anstalt, Dr. Martha Fauser. Sie wurde 1945 festgenommen, weil sie Patient*innen gezielt durch Verabreichung von Medikamenten getötet habe. [16]
Die „Heilanstalt“ Zwiefalten spielte eine zentrale Rolle in der Umsetzung nationalsozialistischer „Euthanasie“-Verbrechen und blieb auch nach dem offiziellen Ende der „T4-Aktion“ ein Zentrum der „wilden Eugenik“. Die Analyse der strukturellen und personellen Faktoren verdeutlicht, dass die Fortsetzung eugenischer Tötungen nicht nur auf staatliche Vorgaben zurückzuführen war, sondern auch durch das Handeln einzelner Akteur*innen sowie institutionelle Rahmenbedingungen ermöglicht wurde. Während die „T4-Aktion“ zunächst durch zentral organisierte Vergasungen gekennzeichnet war, setzte sich nach deren offiziellem Beendigung 1941 die systematische Ermordung in anderer Form fort. In dieser Phase der „wilden Euthanasie“ wurden Patient*innen gezielt durch Unterversorgung, Medikamentenüberdosierung und Vernachlässigung getötet. Es lässt sich feststellen, dass Zwiefalten nicht nur als organisatorisches Zentrum der „Euthanasie“-Verbrechen diente, sondern auch nach dem Ende der zentral gesteuerten Tötungen ein Ort war, an dem eugenische Ideologien weiterhin in die Praxis umgesetzt wurden. Die strukturellen Bedingungen der Anstalt, das Handeln einzelner Akteur*innen und das Fortbestehen rassenhygienischer Denkweisen trugen dazu bei, dass die Tötungen über Jahre hinweg fortgeführt wurden. Die juristische Aufarbeitung blieb unzureichend, und viele der beteiligten Mediziner*innen konnten ihre Karrieren in der Nachkriegszeit ohne Einschränkungen fortsetzen.
Ein Beitrag von Melanie Khayat und Heriett Müller
Fußnoten:
[1] Vgl. Rexer, Martin. 1996, S. 29.
[2] Vgl. Rüdenburg, 1996, S. 38.
[3] Vgl. Rüdenburg, 1996, S. 37.
[4] Vgl. Rüdenburg, 1996, S. 37.
[5] Vgl. Ebd., S. 38.
[6] Vgl. Ebd., S. 38.
[7] Aussage von Eugen Stähle am 26. Juli 1945, in: Staatsarchiv Sigmaringen, W ̧ 29/3, B ̧ Nr. 1754, S. 13.
[8] Vgl. Rüdenburg, 1996, S. 40.
[9] Vgl. Ebd., S. 41.
[10] Vgl. Ebd., S. 42.
[11] Vgl. Ebd., S. 46.
[12] Vgl. Morlock, Ulrich. „Die forensischen Patienten der Heil- und Pflegeanstalt Zwiefalten im Nationalsozialismus“, in: Pretsch, Hermann Josef. „‘Euthanasie‘ Krankenmorde in Südwestdeutschland“, Zwiefalten, 1996, S. 60.
[13] Vgl. Christ, 2020, S. 81.
[14] Vgl. Christ, 2020, S. 81.
[15] Vgl. Christ, 2020, S. 87.
[16] Vgl. Ebd., S. 86.
Nachweise:
Literatur:
Christ; Verena. Täter von Grafeneck. Vier Ärzte als Angeklagte im Tübinger ‚Euthanasie‘- Prozess“, Stuttgart, 2020.
Morlock, Ulrich. „Die forensischen Patienten der Heil- und Pflegeanstalt Zwiefalten im Nationalsozialismus“, in: Pretsch, Hermann Josef. „‘Euthanasie‘ Krankenmorde in Südwestdeutschland“, Zwiefalten, 1996, S. 51-66.
Rexer, Martin. „Die ‚Aktion T4‘ in Zwiefalten und Schussenried“, in: Pretsch, Hermann Josef. „‘Euthanasie‘ Krankenmorde in Südwestdeutschland“, Zwiefalten, 1996, S. 27-37.
Rüdenburg, Bodo. „Die ‘Aktion T4’ in Zwiefalten“, in: Pretsch, Hermann Josef. „‘Euthanasie‘ Krankenmorde in Südwestdeutschland“, Zwiefalten, 1996, S. 37-46.
Quellen:
Aussage von Eugen Stähle am 26. Juli 1945, in: Staatsarchiv Sigmaringen, W ̧ 29/3, B ̧ Nr. 1754.
Abbildungen:
*Abb. 1: Zwiefalten 1935, Blick gegen das Donautal, Foto um 1935 (1b), um 1935,
online verfügbar in: Wikimedia Commons, URL: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Zwiefalten_1935,_Blick_gegen_das_Donautal,_Foto_um_1935_(1b).jpg (externer Link), Zugriff am 04.05.2026.
**Abb. 2: Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen: Wü 29/3 T 1 Staatsanwaltschaft Tübingen: Strafakten, Nr. 1756/03/01,
Aussagen – Dr. med. Martha Fauser (20.01.1948; 26.08.1948), Landgericht Freiburg (27.01.1948), Amtsgericht Münsingen (20.01.1948; 17.08.1948; 29.09.1948; 26.08.1947), betreffend auch Dr. Schreck, 1947–1948, online in: Archivportal-D (Deutsche Digitale Bibliothek),
URL: https://www.archivportal-d.de/item/6SNGNQIBTJH7WSZKEAXVADFBNIIPZY4C, (externer Link) Zugriff am 04.05.2026.
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