Wie lassen sich Armut und Kreditknappheit bekämpfen? Dazu entstanden ab der Mitte des 19. Jahrhunderts die ersten Kreditgenossenschaften zunächst in den Städten (initiiert von Hermann Schulze-Delitzsch, 1808-1883). [1] In den ländlichen Gebieten bildeten sich Darlehenskassenvereine ausgehend vom Westerwald und dem Rheinland nach dem Vorbild von Friedrich Wilhelm Raiffeisen (1818-1888). Ende des 19. Jahrhunderts erreichte die wachsende Genossenschaftsbewegung auch den ländlichen Raum in Württemberg.

Im Oktober 1880 warb Raiffeisen selbst in der Stuttgarter Liederhalle vor den landwirtschaftlichen Vereinen Württembergs für seine Idee. [2] Auf die Regelung des Genossenschaftswesens von 1889 folgte ein regelrechter Gründungsboom der Raiffeisenschen Darlehenskassenvereine. Bis 1913 gab es 1.256 württembergische Darlehenskassenvereine, die 147.723 Mitglieder umfassten. Zusammengeschlossen wurden die Kassen im Verband landwirtschaftlicher Kreditgenossenschaften Württembergs,[3] erster Verbandsdirektor war der Tübinger Universitätsprofessor und spätere Reichstagsabgeordnete Julius von Leemann (Abbildung 1). Zunächst fungierte die Königlich Württembergische Hofbank als „Geldausgleichsstelle“ für die einzelnen Vereine, 1893 etablierte man eine eigene Landwirtschaftliche Genossenschafts-Zentralkasse. Denn der wachsende Geschäftsumfang der Genossenschaften, ging mit der Forderung nach finanzieller Unabhängigkeit des Verbands einher. [4]
Am Beispiel des 1892 gegründeten Darlehenskassenverein Darmsheim lässt sich die Relevanz für die ländliche Gesellschaft zeigen: Darmsheim, südwestlich von Stuttgart gelegen, war in diesem Zeitraum noch überwiegend landwirtschaftlich und dabei von kleinen Betrieben geprägt. [5] Die erhaltenen Protokollbücher lassen die Organisationsstruktur und Geschäftstätigkeit eines solchen Vereins in seiner Entstehungs- und Frühphase nachvollziehen. [6]
Ein Darlehenskassenverein setzte sich dabei aus einer konstituierenden Generalversammlung, einem Vorstand und einem Aufsichtsrat zusammen. Die Generalversammlung legte grundsätzliche Leitplanken – wie die Maximalhöhe von Darlehen und deren Verzinsung – fest und wählte Vorstand- und Aufsichtsrat. Die Geschäfte führte ein - ebenfalls gewählter - Rechner, der das einzige vergütete Amt innerhalb der Genossenschaft innehatte. Um ein Kredit- oder Spargeschäft mit der Darlehenskasse auszuführen, musste man Genosse sein. Dazu entrichtete man ein Eintrittsgeld, das auf den eigenen Geschäftsanteil an der Genossenschaft angezahlt wurde. Die Geschäftsanteile wurden im Laufe der Zeit durch Gewinnanteile aufgestockt, sie dienten vorrangig als Reservefonds, mit dem man potenzielle Verluste des Vereins abfangen sollte. Bei größeren Verlusten galt in der Frühphase der Vereine die unbeschränkte Solidarhaftung, notfalls mussten die Mitglieder auch mit ihrem Privatvermögen haften. Die Vereinsgenossen stammten ausschließlich aus dem Ort. [7] Es waren vorwiegend Landwirte und Handwerker, viele betrieben im Nebenerwerb Landwirtschaft. Es gehörten auch vereinzelt Frauen zur Genossenschaft, bis auf eine Gastwirtin, waren sie bei Vereinstritt alle verwitwet.
Zu egalitär sollte man sich eine solche Kreditgenossenschaft nicht vorstellen, denn trotz der genossenschaftlichen Organisation und demokratischen Grundstruktur etablierte sich bald eine kleine Gruppe engagierter Mitglieder, vorwiegend aus der ‚lokalen Oberschicht‘ stammend, die die entscheidenden Ämter besetzte. So waren in Vorstand und Aufsichtsrat Gemeinderäte, der Pfarrer, der Schullehrer (der auch der erste Rechner der Darlehenskasse war) sowie wohlhabendere Landwirte und Kaufmänner vorhanden. [8] Die ersten beiden Vereinsvorsteher waren gleichzeitig auch Schultheiß (Bürgermeister) der Gemeinde. Dies stellte reichsweit ein häufiges und auch von Raiffeisen selbst gewünschtes Phänomen dar, da dadurch eine verbesserte Gläubigerstruktur und Sicherheit bezüglich der Solidarhaftung hergestellt werden konnte. [9]
Zentral für die Geschäftstätigkeit war die Vergabe verzinslicher Darlehen und die Aufnahme verzinslich angelegter Gelder (so genannte „Anlehen“). [10] Diese mussten jeweils vom Vorstand genehmigt werden, zudem mussten bei Darlehen ein oder zwei Bürgen bestellt werden. Die Rückzahlungsmodalitäten wurden individuell vereinbart, meist erfolgte die Tilgung über mehrere Jahre. Darüber hinaus bestand auch die Möglichkeit der Aufnahme eines „Kredits auf laufende Rechnung“, dabei mussten die Ein- und Auszahlungen nicht vom Vorstand genehmigt werden. Es wurde lediglich die Eröffnung gestattet, wobei man ein Limit für den Kredit setze. Gesichert werden konnte dies ebenso durch Bürgschaft, oder ein Pfandrecht. Die häufigste Form der Absicherung stellte hier jedoch die Hypothek auf ein Grundstück oder Gebäude dar.

Wie bei anderen Kreditgenossenschaften erweiterten sich die Geschäfte des Darmsheimer Vereins langsam, aber stetig, wie die Entwicklung der Jahresumsätze zeigt (Abbildung 3). Die Kredite waren begrenzt und wurden vorsichtig vergeben. Der damalige Vorsteher des württembergischen Verbands stellte 1931 fest, dass „in den 50 Jahren des Bestehens unseres Verbandes […] nicht ein Konkursfall oder Vergleichsfall zu verzeichnen war“.[11] Die Kreditgenossenschaften beendeten die Kreditknappheit des ländlichen Raums und lösten so eines der drängendsten Probleme. Für das wachsende Kreditbedürfnis des Agrarsektors hatte es kein adäquates Kreditangebot gegeben. [12] Da die Geschäftsgebiete meist auf eine Ortschaft beschränkt waren, profitierte die Entwicklung dabei stark vom überschaubaren sozialen Rahmen, in dem die Genossenschaften ihre Tätigkeit entfalteten: Die Gläubiger und Schuldner waren untereinander bekannt und das Verantwortungsbewusstsein durch die unbeschränkte Haftung aller Beteiligten erhöht. So konnten Kreditrisiken minimiert und Ausfälle vermieden werden. Die Wirtschaftshistorikerin Frauke Schlütz bezeichnete die Vorzüge dieser Form der Kreditvergabe als „Relationship-Banking“. [13] Für größere und räumlich entferntere Banken war das Risiko bei der geringen Höhe der vergebenen Kredite häufig nicht lohnenswert. So konnten weite Teile des ländlichen Kreditmarkts, der zuvor häufig ungeregelt mithilfe privater Geldgeber existierte, in einen formalen Rahmen überführt werden. Die landwirtschaftlichen Kreditgenossenschaften hatten sich Anfang des 20. Jahrhunderts flächendeckend etabliert. Das Genossenschaftsbankwesens entwickelte sich zu einem zentralen Teil des deutschen Bankensystems.

Dass der Darlehenskassenverein Darmsheim auch schon in dieser Frühphase als Geldinstitut innerhalb des Dorfes akzeptiert war, lässt sich auch an einer Zäsur der Lokalgeschichte festmachen. Bei einem Großbrand 1907 wurden im Ort 49 Wohnhäuser, 32 Scheunen und 62 Nebengebäude zerstört. [14] Das Geld, das die Betroffenen durch Spenden und aus der Gebäudebrandversicherung erhalten hatten, brachten sie zunächst bei der Darlehenskasse unter. So erreichte der Verein 1907 auch den höchsten Umsatz im betrachteten Zeitraum (siehe Abbildung 2). Mit dieser Hilfe konnten die Darmsheimer ihr zerstörtes Dorf wieder aufbauen.
Ein Beitrag von Tobias Maute
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Julius von Leemann (1839 - 1913), Foto (gemeinfrei), URL: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/e/ec/Julius_Leemann.jpg/800px-Julius_Leemann.jpg
Abb. 2: Umsatzentwicklung des Darmsheimer Darlehenskassenvereins. Zugrundeliegend Wirtschaftsarchiv Baden-Württemberg, Stuttgart (WABW) B 0208 Bü 2,3.
Abb. 3: Darmsheim nach dem Brand 1907. Foto (gemeinfrei): Stadtarchiv Sindelfingen über zeitreise bb - Darmsheim - Brand 1907.
Fußnoten
[1] Vgl. und zum Folgenden: Braunberger, Gerald: Einleitung. Institut für bankhistorische Forschung (Hg.): Sozialreformer, Modernisierer, Bankmanager: Biografische Skizzen aus der Geschichte des Kreditgenossenschaftswesens, München 2016, S.13-18.
[2] Vgl. und zum Folgenden: Bergner, Mathias: Das württembergische Bankwesen. Entstehung, Ausbau und struktureller Wandel des regionalen Bankwesens bis 1923. St. Katharinen 1993 (Beiträge zur südwestdeutschen Wirtschafts- und Sozialgeschichte, 16), S. 50-56.
[3] Flad, Max: Professor Dr. Julius von Leemann. Ein Beitrag zur Geschichte des Genossenschaftswesens in Württemberg. Stuttgart 1989, S.1; 27-27; 56f.
[4] Bergner, S. 55f.
[5] Beck, Alfred: Chronik von Darmsheim. Für Schule und Haus. Neuaufl. Stuttgart. 2003, S. 187-192.
[6] Im Bestand B0208 des Wirtschaftsarchivs Baden-Württemberg sind für den Zeitraum bis zum Ersten Weltkrieg dabei die Aufsichtsrats- (Bü 12), Vorstands- (Bü 2,3) und Generalversammlungsprotokolle (Bü 17), sowie eine Genossenliste (Bü 24) vorhanden.
[7] Vgl. und zum Folgenden: WABW B0208 Bü 24.
[8] Vgl. und zum Folgenden: WABW B0208 Bü 17.
[9] Vgl. Kopsidis, Michael: Friedrich Wilhelm Raiffeisen. (1818-1888) Institut für bankhistorische Forschung (Hg.): Sozialreformer, Modernisierer, Bankmanager: Biografische Skizzen aus der Geschichte des Kreditgenossenschaftswesens, München 2016, S. 71f.
[10] Vgl. Und zum Folgenden: WABW B0208 Bü 2,3. und Layer, S. 202-206; 225.
[11] Baier, Ernst: Die Entwicklung des Württembergischen Landesverbands landwirtschaftlicher Genossenschaften e.V. 1881 bis 1931. für die 50. Verbandsversammlung am 18. Mai 1931 bearbeitet von Baier. Stuttgart 1931, S. 18.
[12] Vgl. und zum Folgenden: Kopsidis, S. 73f. und Schlütz, Ländlicher Kredit. Kreditgenossenschaften in der Rheinprovinz (1889 - 1914). Stuttgart 2013 (Schriftenreihe des Instituts für bankhistorische Forschung, 25), S. 427-433.
[13] Schlütz, S. 427.
[14] Vgl. und zum Folgenden: Beck, S.196f.
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