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Mit dem Schutzbrief Turennes hatte die Universität zwar keinen militärischen Einfluss gewonnen, wohl aber eine Sonderstellung gegenüber der Stadt. Gerade diese privilegierte Position führte während der französischen Besetzung zu Spannungen, die das Selbstverständnis der Universität besonders deutlich erkennen lassen. Die Forschung hat dieses Phänomen auch unter dem Stand des „Geistesadels“ in der frühen Neuzeit zusammengefasst.
Im Konflikt mit der Stadt Tübingen
Die Universität hatte gegenüber verschiedenen Obrigkeiten erfolgreich argumentiert, aufgrund ihrer langen Tradition und ihrer Lehrtätigkeit in besonderem Maße schützenswert zu sein. So gelang es ihr einen Schutzbrief vom französischen Feldmarschall Turenne zu erhalten. Ein Privileg, welches der Stadt Tübingen nicht zuteil wurde. Infolgedessen hatten die Bewohner*innen Tübingens mit wiederholten Angriffen zu kämpfen, während Universitätsmitglieder verschont blieben. [1]
Während die Stadtbevölkerung dem Kanonenbeschuss ausgesetzt war, richtete sich die Hauptsorge der Universitätsangehörigen auf die von den Franzosen erhobenen Abgaben. Ein Brief, datiert auf den 3. März 1647, an den Rektor dokumentiert ihre Weigerung, diese zu entrichten. Darin äußert sich Kritik am Verhalten der Universitätsmitglieder, die sich selbst gegen geringfügige Forderungen widersetzten:
„In dieser Stunde wird allhier berichtet, daß
obwohl in Visitation bei denen Universitäts-
verwandten sich viel hundert Ämter
wenig befunden, so wollen sie doch das
Geringste nicht hergeben, sogar daß
sie auch nur ein Scheitlein Holz disputie-
ren eine Weile.“
Es wurde also scheinbar schon über ein kleines Stück Holz mit den Besatzern gestritten. Und tatsächlich wandten sich auch Studenten bezüglich dieses Themas an den Rektor selbst:
„mit höchster Verwunderung erfahren und im Werk selbst erleiden müssen,
daß uns bis heute nicht nur nichts gegeben,
sondern uns noch überdies der halbe Teil
unserer eingereichten Spezifikationen
von Seiten der Stadt abgezogen werden soll,
obgleich niemand unter uns,
der bei der damaligen Übergabe der Liste anwesend war“
Es scheint ein Konflikt mit der Stadt aufgetreten zu sein, den drei Studenten als rechtswidrig empfanden. Niemand schien bei der Übergabe der Liste an Abgaben anwesend gewesen zu sein und daher
konnte niemand das Vorgehen unter Eid bezeugen. Sie fühlten sich zu Zahlungen gedrängt, die sie eigentlich nicht tätigen mussten. Diese beiden Schriftstücke sind der Beginn einer fortlaufenden
Auseinandersetzung, die sich durch mehrere Seiten voller Gutachtervermerke ergänzt. Das zentrale Thema sind die unklaren oder fehlerhaften Abrechnungen der Weinabgaben durch die Stadtverwaltung,
die zu Konflikten zwischen ihr und den Mitgliedern der Universität führten.
Vermeintlich sind 600 Röhr Wein an die Besatzung, genauer die dienstbare Reiterschaft, abgegeben und dabei so fehlerhafte Angaben gemacht worden, dass die Betreffenden behaupteten, man habe ihnen Wein unterschlagen. Es breitete sich daraufhin ein Konflikt zwischen verschiedenen Behörden aus, woraufhin die Stadt in Unruhe geriet und letztlich der Kaiser über die Situation in Kenntnis gesetzt werden musste. Über die Weigerung von Zahlungen auf Seiten der Stadtbewohner oder über interne Konflikte innerhalb der beiden Parteien (Stadt und Universität) ist nichts bekannt. Letztendlich konnte sich die Universität gegen die Stadtverwaltung behaupten und Zuspruch vom Kaiser gewinnen. Die von der Stadt als „fehlende Abgaben“ bezeichneten Zahlungen waren nicht geschuldet. So zeigt das Beispiel, dass die Universität erneut auf Hilfe von Seiten der Obrigkeiten und ihre Privilegien vertrauen konnte.

Die Geschichte des „Geistesadels“ in Tübingen
Die Konflikte um Abgaben waren kein Einzelfall. Vielmehr spiegelt sie eine grundsätzlich privilegierte Stellung der Universitätsangehörigen wider, die sich nicht nur im Kriegsalltag, sondern auch in rechtlichen und sozialen Zusammenhängen zeigte. Am 29. Januar 1649, zwei Jahre nach Beginn der Besatzung, berief sich auch die Witwe eines verstorbenen Professors, Margareta Bansorin, auf ihre Zugehörigkeit zur Universität. Auf dieser Grundlage argumentierte sie für ihre eigenen Anliegen. In einem Schreiben an den Rektor forderte sie sogar während des Krieges ihre versprochenen Zahlungen ein:
„ohngeachtet ich als eine Professorin und Wittin,
welche ohne das Vermögen aller so geistlichen als weltlichen
Rechten eine persona favorabilis dannenhero sey, wo möglich,
nicht zu beschweren, unter dergleichen privilegirten Personen
allein zu gelten habe.“
Ein besonderes Augenmerk gilt es darauf zu legen, dass sie als Professorenwitwe dazu in der Lage war, einen Brief mit korrekten, funktionalen lateinischen Einschüben zu verfassen. Es handelt sich bei den Formulierungen nicht nur um Floskeln, die im alltäglichen Umlauf waren, sondern um bewusst und flüssig eingesetzte Fachtermini, vor allem rechtlicher Art, die auf eine Vertrautheit mit der gelehrten Sprache verweisen. [2] Die Witwe verwies mehrmals darauf, dass sie im doppelten Maße besonders schützenswert sei (persona favorabilis): einerseits durch den Professorenstand, dem sie dank ihres Mannes zugehörig war; und andererseits durch ihre Witwenschaft, der ihr besonderen Schutz innerhalb der Gesellschaft zusicherte. Deshalb galt sie von „ab onere hospitandi“, also von feindlichen Soldateneinquartierung geschützt und durfte nicht, wie in ihrem Bericht geschildert, als eine gemeine Bürgerin behandelt werden.
Was hier, neben dem unterschiedlichen Selbstverständnis von Stadt- und Universitätsmitgliedern noch sichtbar ist, ist ein Zugehörigkeitsgefühl, das sich offenbar sogar im Verhältnis zwischen einer Witwe und dem Universitätsrektor einstellen konnte. Immerhin konnte sie sich in Zeiten der Not mühelos an ihn wenden. Dieses fast schon familiäre Verhältnis zwischen beiden Personen und der Sonderstellung der Universität gegenüber der Stadt ist eines von vielen Beispielen eines „Geistesadels“ der frühen Neuzeit. Auch und vor allem über den Tod hinaus definierte sich die Professorenschaft der Universität als eine geschlossene, abgegrenzte Gesellschaft. [3]

Die Historikerin Stefanie Knöll hat zur Untersuchung jener These des „Geistesadels“, die Grabmäler der Universitätsmitglieder genauer untersucht und konnte feststellen, dass die universitäre Kultur durch besondere Darstellungen und Riten nach dem Tod bewusst eine Ahnenfolge inszenieren wollte. Dabei ist vor allem die in der Universität nach der kirchlichen Bestattung abgehaltene Oratio funebris, die Leichenrede, die auf Latein von einem Kollegen geschrieben und abgehalten wurde, charakteristisch gewesen. Auch das sogenannte „Epitaphien“, welches ab dem 17. Jahrhundert nicht mehr möglichst nahe dem Altar, sondern in ein soziales Gefüge einsortiert wurde, fand statt. Es handelt sich dabei um ein an der Kirchenwand angebrachtes Gedächtnismal für Verstorbene, das meist aus Stein oder Holz gefertigt und häufig mit Inschriften, Wappen, Reliefs sowie bildlichen Darstellungen der Verstorbenen oder religiösen Szenen verziert war. In der Stiftskirche in Tübingen ist so „zusätzlich zur Professorengalerie [...] eine öffentliche Ahnengalerie“ [4] errichtet worden. „Bevorzugte Bestattungsplätze wurden (demnach) häufig in Relation zu dem Grab eines verstorbenen Freundes und Kollegen angegeben“.
Die Oberschicht umfasste gemäß ihren Grabmalereien dabei nicht nur die Professoren selbst, sondern auch ihre Frauen und Kinder. Dass man als Witwe eines Professors als besonders schützenswert galt und sich noch nach dem Tod des Mannes an die Universität wenden konnte und dessen Privilegien genoss, wird durch das Schreiben Margareta Bansorins im besonderen Maße deutlich.
Es bleibt zu dieser Zeit, abschließend noch zu erwähnen, dass die französische Seite am 4. März schließlich den Südostturm des Schlosses sprengte, was die bayerische Seite zum Abzug drängte. Die
französische Besatzung allerdings blieb noch bis 1649 in Tübingen anwesend.
Die Besatzungszeit während des dreißigjährigen Krieges macht somit sichtbar, dass sich die Universität längst nicht nur als Bildungsinstitution verstand, sondern als privilegierte Korporation mit
eigenen Rechten und Ansprüchen. Gerade im Ausnahmezustand des Krieges trat dieses Selbstverständnis besonders deutlich hervor.
Ein Beitrag von Lisa Keppner
Fußnoten:
[1] Vgl. hierfür und im Folgenden UAT 25/10,2, es gilt: eigene Transkription und Übertragung in den modernen Sprachgebrauch.
[2] Häcker, Susanne / Asche, Matthias / Schiele, Patrick: Studieren im Krieg. Die Universitäten entlang des Rheins im (Wind-)Schatten des Dreißigjährigen Krieges, in: Andreas Rutz (Hg.), Krieg und Kriegserfahrung im Westen des Reiches 1568–1714, Göttingen 2016, S. 205-236.
[3] Kossert, Thomas: Inter arma silent litterae? Universitäten im Dreißigjährigen Krieg, Tübingen 2008.
[4] Knöll, Stefanie: Vom Ruhm des Geistesadels. Professorengrabmäler in Oxford, Leiden und Tübingen, Tübingen 2007.
Quellen
UAT 25/10,2.
Literatur
Häcker, Susanne / Asche, Matthias / Schiele, Patrick: Studieren im Krieg. Die Universitäten entlang des Rheins im (Wind-)Schatten des Dreißigjährigen Krieges, in: Andreas Rutz (Hg.), Krieg und Kriegserfahrung im Westen des Reiches 1568–1714, Göttingen 2016, S. 205-236.
Knöll, Stefanie: Vom Ruhm des Geistesadels. Professorengrabmäler in Oxford, Leiden und Tübingen, Tübingen 2007.
Kossert, Thomas: Inter arma silent litterae? Universitäten im Dreißigjährigen Krieg, Tübingen 2008.
Bilder:
* Abb. 1: Brief der Witwe, aus: UAT 25/10,2.
**Abb. 2: Museum der Universität Tübingen (MUT), eMuseum: Epitaph für Albrecht von Lendersheim, Objektnr. ELK-Sg-82, URL: https://www.emuseum.uni-tuebingen.de/de/objects/31306/epitaph-fur-albrecht-von-lendersheim (Externer Link, abgerufen am 21.07.2026).
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