Lange blieb die Stadt Tübingen in den Jahren des Dreißigjährigen Krieges (1618-1648) unversehrt. Erst mit der Besetzung durch die französische Garnison im Jahre 1647 geriet sie unter Beschuss. Der Universität Tübingen gelang es jedoch sich inmitten des Spannungsfeldes zwischen bayrischen Truppen auf dem Schloss Hohentübingen und der französischen Garnison in der Stadt gegenüber den Kriegsparteien als eigenständige Institution zu behaupten.

Tübingen als vorerst sicherer Ort
Im Jahr 1647 fiel die französische Armee in Württemberg ein. Zugleich verfolgte der bayerische Kurfürst eine wechselhafte Politik: Obwohl er grundsätzlich die kaiserliche Sache vertrat, schloss er sich im Zuge des Ulmer Waffenstillstands vorübergehend dem französischen Lager an. Eine Konstellation, die für unterschiedliche Truppen in Tübingen sorgte, während parallel in Osnabrück und Münster die Verhandlungen über den Westfälischen Frieden bereits ihrem Abschluss entgegengingen.
Dabei galt die Universität Tübingen in den frühen Jahren des Dreißigjährigen Krieges noch als eine der angesehensten des Reiches. [1] Sie war die einzige lutherische Universität in Süddeutschland und bot mit der Gründung des Collegium Illustre einen Anziehungspunkt für den evangelischen Adel. Auch viele Studenten aus den umliegenden Ländern strebten hier eine Ausbildung an. [2] Mit dem Einbruch der „Kipper und Wipperzeit“ [3] (einer massiven Münzentwertung, Inflation) sowie in den Pestjahren um 1635 verlor die Universität allerdings in acht Monaten neun Professoren, deren Stellen nicht wiederbesetzt werden konnten. [4] Mit Plünderung der Schlossbibliothek und deren anschließenden Verlagerung nach München verschlimmerte sich die Lage. Die ersten kaiserlichen Besatzungen des Schlosses Hohentübingen folgten dann dicht darauf im Jahr 1631.
Die Schlacht bei Nördlingen 1634 kippte den Ablauf des Krieges. [5] Nachdem das verbündete Schweden schwere Niederlagen erlitten hatte, entschied sich Frankreich zum direkten Kriegseintritt und als sich die bayerischen Truppen der kaiserlichen Partei auf Schloss Hohentübingen eingerichtet hatten, spitzte sich die Lage in Tübingen im Jahr 1647 dramatisch zu: Der französische Feldmarschall Turenne entschied sich zum Marsch auf die Stadt. Frühjahr 1647 konnte der Obervogt Tübingens Kronegk allerdings bereits früh in Erfahrung bringen, dass ein Angriff auf Tübingen geplant sei und so blieben ihm und der Universität geraume Zeit für Verhandlungen.
Eine Universität der Machtlosigkeit
Angesichts der anrückenden Bedrohung, beschloss der Senat der Universität am 24. Januar, direkt bei Turenne um Schutz zu bitten. [6] Zuvor waren die Antworten zu ihrem Hilfeersuchen an den
zuständigen Kurfürsten Maximilian I. ernüchternd ausgefallen.
In seinem Brief an den „fürstlichen Durchlaucht“ [7] erinnerte der Rektor mit den Worten: „in litteris et studiis benevolentissimus Patronus“ (der wohlwollendste Patron der Wissenschaften und
Studien) an seine Aufgabe als Bewahrer der gelehrten Welt. Mit dieser Formulierung grenzte sich die Universität bewusst vom eigentlichen Kriegsgeschehen ab. Das alleinige Bedürfnis die
wissenschaftliche Tätigkeit ihrer Mitglieder weiterführen zu können, wird auch im Folgenden, erneut auf Latein deutlich gemacht: „cum litteris et ratione studiorum in caussa tantum“ (weil es
in dieser Angelegenheit allein um die Wissenschaften und den Studienbetrieb geht.)
Bereits in der Eingangsformel wurde diese Trennung, indem sie bewusst auf eine gemeinsame Zugehörigkeit verzichtet, unterstrichen. „Euer Soldaten und französischer Belagerungen“, stand dort geschrieben.
Als die Regimentern, welche in ihrer Anzahl in den Quellen unterschiedlich überliefert worden sind, vermeintlich acht an der Zahl, am 11. Februar vor der Stadt eintrafen, übergab die Universität
zusammen mit unterschiedlichen anderen Titelinhabern, unter anderem auch dem Obervogt Kronegk, die Schlüssel des Lustnauer Tors sowie die des Neckartores um die Truppen ruhig zu stimmen. Da Wolf
Ulrich von Pürck sich allerdings weiterhin weigerte, das Schloss, trotz seiner geringen Anzahl an Männern, etwa 130 an der Zahl, freizugeben, begann am 12. Februar schließlich die lange Zeit der
Belagerung für die Angehörigen der Stadt Tübingens. Die Stadt wurde durch die französische Garnison belagert und die bayrische Seite besetzte das Schloss.
Für diese prekäre Situation erbat die Universität Tübingen ihren Kurfürsten in einem sehr reuevollen Ton um Verzeihung:
(…)Vor diesem Eifer und Beharren gedachte Stadt und Schloß der
französischen Garnison zu konservieren, und unseren gnädigen
Fürsten und Herrn einzuräumen. Und wir leben in dieser
unserer untertänigsten Hoffnung, Euer Churf. Durchleucht werde
unserem untertänigsten, desto eher zu geneigten gnädigsten
Defension und Statthalt nicht allein zwar Fürstlich,
dem durchleuchtig hochlöblich verfahren, sondern auch der
hochwürdigste und durchlauchtigste Kaiser Carolus V., in der
gleichen Occasion vor ungefehr 100 Jahren zu derselbigen
löblichen Ruhm unser Verstehen gethan (…)
Der Brief dient erkennbar der Rechtfertigung ihres Handelns durch unmittelbar drohende Gefahr. Eine Zerstörung von Stadt und Universität sollte verhindert werden, indem der Garnison der Abzug
gestattet wird. Hinter diesem Handeln der Universität habe keine Illoyalität gegenüber dem Landesherrn gestanden, sondern allein der letzte sichere Ausweg für die Institution. Bemerkenswert ist
dabei der Rückgriff auf historische Präzedenzfälle. Es wird mit der Tradition der Universität dargelegt, dass schon Karl V. in einer ähnlichen Situation vor etwa 100 Jahren Gnade walten
ließ.
Im selben Ton argumentierte die Universität auch gegenüber dem französischen Feldmarschall:
„und derselben gerührte Universität, samt deren zugehörigen membris,
zu recommendieren, dienstliches Fleisses bittend,
E. Excell. geruhen demselben, gleich uns selbst,
in seinem Vorbringen und Anliegen, völligen Glauben zuzustellen,
und dahin Ihrerseits gnädig zu vermitteln,
daß gedachte Universität, derselben Professoren,
und alle zugehörige membra, vor feindlich-militärischem
Einfalle, Raub, Plünderung und Behinderung conserviert,
beschützet und erhalten werden,
derenwegen auch mit sicherer Quartierbefehlen versehen werden.“
Das Schreiben bittet darum, der Universität und allen zu ihr gehörenden Mitgliedern Schutz zu gewähren. Insbesondere sollen sie vor militärischen Übergriffen, Plünderungen und anderen
Beeinträchtigungen bewahrt sowie durch entsprechende Quartierbefehle abgesichert werden. Die Universität entsandte zur Übergabe dieses Schreibens einen Professor, der für die gesamte
Universitätsgemeine vorsprechen solltet.
Das Selbstverständnis der Universität als geschlossene Korporation kommt auch zutage, wenn man bedenkt, dass bei diesem Brief nicht nur der Rektor, sondern die „gemeine Universität und deren sämtliche (…) untertänig und dienstwillige Rector, Collegi und Doctores Tübingen“ unterschreiben. Es sprach also nicht ein Mann, der sein Vermächtnis schützen wollte, sondern eine ganze Institution, die sich durch bereits genannte Wissenschaftlichkeit als besonders wertvoll kennzeichnete.
Was sich in dieser sich stetig zuspitzenden Situation bereits vor der eigentlichen Besetzung der Stadt abzeichnet, ist das Bild einer Universität, die sich zwar als geschlossene Körperschaft verstand und ihre Lehrtätigkeit als Grundlage einer besonderen Schutzwürdigkeit hervorhob, im Krieg jedoch nicht über eigenen militärischen Einfluss verfügte. Ihre Korrespondenz zeigt deutlich den Versuch, sich bewusst von den militärischen Auseinandersetzungen zu distanzieren und sich als eigenständige Institution zu präsentieren, deren Fortbestand im Interesse aller Kriegsparteien liegen sollte.
Diese Argumentation blieb nicht ohne Erfolg. Während die Stadt Tübingen keinen besonderen Schutz erhielt und wenig später unter der französischen Besatzung und dem Beschuss zu leiden hatte,
gelang es der Universität, einen eigenen Schutzbrief zu erlangen. Damit wurde ihre Sonderstellung gegenüber der Stadt ausdrücklich anerkannt. Ein Spannungsverhältnis, welches im zweiten Teil
dieser Beitragsreihe behandelt werden wird.
Ein Beitrag von Lisa Keppner
Fußnoten:
[1] Thümmel, Hans-Wolf: Die Tübinger Universitätsverfassung im Zeitalter des Absolutismus, Tübingen 1965.
[2] Sieber, Ulrich: Professor Johann Martin Rauscher (1592–1655). Studien zur Geschichte der Universität Tübingen im Dreißigjährigen Krieg, Köln 1968.
[3] Köpf, Ulrich (Hg.): Die Universität Tübingen zwischen Reformation und Dreißigjährigem Krieg. Festgabe für Dieter Mertens zum 70. Geburtstag, Tübingen, Tübingen 1998.
[4] Emberger, Gudrun: „In alten vigor undt guten standt zu bringen …“ Studien zum Wiederaufbau der Universität Tübingen nach dem Dreißigjährigen Krieg, Tübingen 1996.
[5] Zaschka, Bernhard: Die Lehrstühle der Universität Tübingen im Dreißigjährigen Krieg. Zur sozialen Wirklichkeit von Professoren im vorklassischen Zeitalter, Tübingen 1993.
[6] Goez, Wilhelm (Hg.): Die Belagerung Hohentübingens im Jahre 1647. J. M. Rauschers Aufzeichnungen, Tübingen 1985.
[7] UAT 25/10,2, hier und im Folgenden: eigene Transkription und Übertragung in den modernen Sprachgebrauch.
Quellen
UAT 25/10,2.
Literatur
Emberger, Gudrun: „In alten vigor undt guten standt zu bringen …“ Studien zum Wiederaufbau der Universität Tübingen nach dem Dreißigjährigen Krieg, Tübingen 1996.
Goez, Wilhelm (Hg.): Die Belagerung Hohentübingens im Jahre 1647. J. M. Rauschers Aufzeichnungen, Tübingen 1985.
Köpf, Ulrich (Hg.): Die Universität Tübingen zwischen Reformation und Dreißigjährigem Krieg. Festgabe für Dieter Mertens zum 70. Geburtstag, Tübingen, Tübingen 1998.
Sieber, Ulrich: Professor Johann Martin Rauscher (1592–1655). Studien zur Geschichte der Universität Tübingen im Dreißigjährigen Krieg, Köln 1968.
Thümmel, Hans-Wolf: Die Tübinger Universitätsverfassung im Zeitalter des Absolutismus, Tübingen 1965.
Zaschka, Bernhard: Die Lehrstühle der Universität Tübingen im Dreißigjährigen Krieg. Zur sozialen Wirklichkeit von Professoren im vorklassischen Zeitalter, Tübingen 1993.
Bilder:
*Abb. 1: Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Bestand N 100, Nr. 482, Bild 1. Permalink: http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-1374348-1 (Externer Link).
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